Wir geben Ihnen Antworten

Häufig gestellte Fragen

Im Laufe der Jahre stellen uns unsere Patienten sehr häufig ähnliche Fragen. Hier geben wir Ihnen unsere Antworten. Stöbern Sie durch unsere FAQs und erfahren Sie Wissenswertes rund um Ihren nächsten Zahnarztbesuch in unserer Praxis. Sollten Sie noch weitere offene Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden – wir haben stets ein offenes Ohr für Ihre Fragen.

Zahnschmerzen behandeln wir so schnell wie möglich.
Da wir eine Terminpraxis sind bitten wir Sie, bei Schmerzen uns vorher anzurufen. So können wir Sie besser einplanen und Sie vermeiden dann unnötig lange Wartezeiten. Zahnschmerzen am Wochenende/Feiertagen behandelt der Zahnärztliche Notfalldienst.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten zwei Mal im Jahr (genauer gesagt: „einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von vier Monaten“) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Einmal pro Jahr ist ebenso die einfache Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dürfen dabei nur harte Zahnbeläge entfernt werden – eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur derselben und die anschließende Fluoridierung sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Zahnpflege sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr zur Prophylaxe.

 

Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherungen und Kosten je nach individueller Situation, Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies– oder Parodontitis-Risiko ein Kontroll-Intervall zwischen drei und zwölf Monaten. Wir können an dieser Stelle keine pauschalen Empfehlungen zur Häufigkeit der professionellen Zahnreinigung oder der Kontrolle Ihrer Zähne geben. Vielleicht soviel: Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die „versteckten Ecken“ mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden.

Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im sogenannten Bonusheft nachzuweisen ist. Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, sämtliche Behandlungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Sie können sich also auch rückwirkend die Bestätigungen im Bonusheft holen (auch ein entsprechender Ausdruck der stattgefundenen Kontrolluntersuchungen ist ausreichend!).

Für eine professionelle Zahnreinigung planen wir etwa eine Stunde ein. Gesetzlich Versicherte zahlen dafür zwischen 60-90 Euro – je nach Zahnzustand und Dauer. Wir liquidieren, wie auch bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Eine Sitzung zur professionellen Zahnreinigung umfasst in unserer Praxis nicht nur die gründliche Reinigung der Zähne (Beläge, Verfärbungen, Zahnstein, etc.) durch speziell qualifizierte Mitarbeiterinnen, sondern auch eine individuelle Empfehlung zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene mit dem Ziel, die regelmäßigen Prophylaxe-Sitzungen auf ein Mindestmaß bei optimaler Vorsorge reduzieren zu können.

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen, gegebenenfalls nach Abschluss der zahnärztlichen Therapien, einen Plan zur weiteren Gesunderhaltung Ihrer Zähne. Dabei spielen unzählige Faktoren wie Kariesrisiko, häusliche Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Disposition, privates und berufliches Stressmanagement etc. eine Rolle. Die empfohlenen Intervalle liegen zwischen drei und zwölf Monaten.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch unser Team telefonisch oder in der Praxis zur Verfügung – rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.


Ihr Dr. Zilch und das gesamte Praxisteam